Allgemeine Geschäftsbedingungen
Partnerprogramm - Netzwerk CEOO Marketing GmbH
Nutzungsbedingungen, Stand 28.08.2014
1. Geltung
(a) Das Partnerprogrammnetzwerk CEOO Marketing auf der Website http://www.affili-partner.com ist ein Angebot der Firma CEOO Marketing GmbH (im Folgenden: CEOO). Für alle Partnerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zum Partnernetzwerk anerkannt.
(b) Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von CEOO schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.
2. Vertragsschluss zugelassene Nutzer
(a) Ein Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers auf der Webseite http://www.affili-partner.com sowie durch die explizite Annahme der jeweiligen Teilnahmebedingungen und AGB einzelner Kampagnen die auf der Webseite angeboten werden zustande. Die Annahme erfolgt durch anklicken Checkbox und erneuten anklicken des Buttons „Daten absenden“ am unteren Rand der Kampagnenbeschreibung. (b)Die Mitarbeiter von CEOO sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.
(c) Minderjährige sind von der Teilnahme am Partnernetzwerk ausgeschlossen.
3. Anmeldung
(a) Jeder Teilnehmer hat sich bei CEOO durch eine Anmeldung auf http://www.affili-partner.com zu registrieren. Auf Wunsch kann die Registrierung auch von CEOO im Auftrag des Teilnehmers durchgeführt werden. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer seinen Namen, bei Gesellschaften auch den des Vertretungsberechtigten, sowie Postanschrift (nicht das: Postfach), Telefon, Fax und Mailadresse anzugeben. Der Teilnehmer hat CEOO bei Änderungen der Daten unverzüglich zu informieren.
(b) Unrichtige Angaben berechtigen CEOO zur sofortigen Kündigung.
4. Partner und Betreiber
(a) Teilnehmer des Partnerprogrammnetzwerkes von CEOO sind entweder Programm-Betreiber oder Programm-Teilnehmer (Partner). Die Partner werben auf ihren Websites oder anderen digitalen Werbewegen durch die Schaltung von Hyperlinks für die Angebote der Programm-Betreiber. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
(b) Die Teilnahme am Partnerprogrammnetzwerk ist für die Partner kostenfrei. Den Partnern steht die Wahl der Programm-Betreiber und von deren Angeboten frei. Sie können die genutzten Links jederzeit entfernen oder austauschen.
5. Varianten
(a) Der Programm-Betreiber kann wählen, welche Abrechnungsformen er den Partnern anbieten möchte. Der Programm-Betreiber zahlt dem Partner nach Maßgabe der folgenden Klauseln für jede Wertung einen von ihm festzulegenden Betrag. Zur Auswahl stehen:
* Pay per Klick oder CPC: Gewertet wird jeder Klick auf einen Banner, der dazu führt, dass der Nutzer die Site des Programm- Betreibers erreicht.
* Pay per Lead oder CPL bzw. CPO: Gewertet wird der Klick nur dann, wenn er dazu führt, dass der Nutzer über einen (weiteren) Link (der unter anderem auch per E-Mail verschickt werden kann) eine vom Programm-Betreiber zuvor bestimmte Seite erreicht.
Zudem werden nur Kunden gewertet, die auf der Zielseite innerhalb von 90 Tagen oder einer vom Programm-Betreiber zu bestimmenden längeren Frist eine kostenlose Anmeldeprozedur durchlaufen. Die Wertung wird storniert, sofern die vom Nutzer gemachten Angaben falsch oder unvollständig sind. Doppelte Einträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
* Pay per Sale: Gewertet werden nur Kunden, die auf der Zielseite innerhalb von 90 Tagen oder einer vom Programm-Betreiber zu bestimmenden längeren Frist nach Vermittlung einen Vertrag abschließen. Die Wertung kann dabei fix oder prozentual vom Vertragswert erfolgen. Ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam oder wird er widerrufen bzw. auf andere Weise rückgängig gemacht, wird die Provision storniert.
* Pay per Impression oder CPM: Gewertet wird der Sichtkontakt des Werbemittels mit der Zielgruppe. Dabei wird ein Sichtkontakt mit einer Adimpression oder einer Pageview gleichgesetzt. Grundlage ist ein vorher festgelegter Preis pro 1.000 Sichtkontakte.
Die oben genannten Abrechnungsformen können vom Programm-Betreiber auch miteinander kombiniert werden.
(b) Die Höhe des Wertes einer Wertung legt der Programm-Betreiber im Vorhinein fest. Mindestwerte sind EUR 0,01 bzw. 1 %. Die Höhe kann vom Programm-Betreiber jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden. über eine Änderung werden die Partner durch CEOO unverzüglich informiert.
6. Protokollierung und Wertung
(a) CEOO protokolliert alle Klicks und erfasst sie statistisch. Dies gilt auch für Klick-Varianten, die bei der Berechnung der Vergütung des Partners nicht berücksichtigt werden.
(b) Der von CEOO bereit gestellte HTML-Code ist zur Erfassung und Protokollierung der von den Websites der Partner kommenden Nutzer erforderlich. Die Programm-Betreiber sind verpflichtet, diesen in unveränderter Form auf ihrer Website einzubinden (Codepflicht). CEOO wird die Programm-Betreiber über erforderliche technische Anpassungen per Mail informieren. Die Programm-Betreiber sind verpflichtet, eventuelle Anpassungen unverzüglich umzusetzen. Die Nichtinstallation, das Entfernen oder die Manipulation der Erfassungs-Codes berechtigt CEOO zur fristlosen Kündigung.
(c) Das Einbinden von Bannern auf den Seiten der Partner darf nur entsprechend der Vorgaben der Programm-Betreiber erfolgen. Hat ein Programm-Betreiber Bedingungen zum Sachzusammenhang o.ä. gestellt, erfolgt keine Wertung, wenn die Seite den Vorgaben nicht entspricht. Vorgegebene Banner und Links dürfen gleichfalls nicht verändert werden. Ansonsten erfolgt ebenfalls keine Wertung.
(d) Es ist den Partnern nicht gestattet, den Zugriff auf die Partnerprogramme in andere Dienste einzubinden oder in anderer Weise mit solchen Diensten zu kombinieren, bei denen Surfer oder Webmaster eine Vergütung (Geld, Credits, Punkte o.a.) erhalten (Cash- und Surfdienste; Mitbewerber; Ad-Werbung in Suchmaschinen usw.). Dies gilt nicht für Pay-per-Sale Programme, soweit nicht der Programm- Betreiber dies ausdrücklich verbietet. Der Verstoß gegen dieses Verbot berechtigt CEOO zur fristlosen Kündigung.
(e) Nicht gewertet werden der mehrfache Aufruf einer Site durch die gleiche IP-Adresse innerhalb einer vom Programm-Betreiber zu bestimmenden Zeitspanne (Doppelklick), abgebrochene Ladeversuche sowie Klicks ohne Angabe der zuletzt besuchten Site (Referer). Letzteres gilt nicht bei Pay per Sale. Für die korrekte Weitergabe des Referers ist allein der Partner verantwortlich.
(f) Keine Vergütung erfolgt für Aufrufe der Site durch den Partner selbst bzw. für Aufrufe von seinem Rechnersystem ausgehend (Eigenklicks). Ebenfalls storniert werden durch den Partner oder durch eine andere Person veranlasste Vielfach-Klicks Dritter. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht die gleiche IP-Adresse tragen.
(g) Der Versuch eines Partners, durch Eigenklicks in erheblicher Zahl, durch vom Partner veranlasste Mehrfachklicks Dritter oder auf andere Weise die Berechnung zu seinen Gunsten zu beeinflussen, berechtigt CEOO zur fristlosen Kündigung.
(h) Die Teilnehmer verpflichten sich, die Statistiken regelmäßig einzusehen. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Statistiken können von den Teilnehmern nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen erhoben werden. Danach gilt ihre Richtigkeit zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers als genehmigt.
(i) Die Programm-Betreiber sind bei Provisionen im Pay-per-Sale-Verfahren verpflichtet, deren Berechtigung umgehend zu prüfen. Eine Stornierung (z.B. wegen falscher Angaben oder Ausübung eines Widerrufsrechts) hat spätestens innerhalb von zwei Monaten nach der Erfassung unter Angabe der vertragsgemäß spezifizierten Begründung in Textform zu erfolgen. Auf Anforderung ist der Grund zu belegen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine oder eine unbegründete Stornierung oder wird auf Anforderung kein Nachweis erbracht, gilt die Wertung als genehmigt.
7. Vertragsstrafe
(a) Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners, durch erhebliche Manipulationsversuche (z.B. massenhafte Eigenklicks) die Statistiken und damit die vom Programm-Betreiber an ihn zu bezahlenden Beträge zu beeinflussen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,- fällig. Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Nutzer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt oder teilzunehmen versucht.
(b) Eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,- hat jeder Programm-Betreiber zu zahlen, der durch Nichteinrichten oder Manipulation des Codes auf seiner Site die korrekte Wertung von Klicks verhindert oder manipuliert oder dies versucht.
(c) Die Vertragsstrafe ist an eine von CEOO zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
8. Zahlungsbedingungen
(a) Die Zahlungen der Programm-Betreiber an die Partner werden über CEOO abgerechnet. Programm-Betreiber zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist, die nach den Erfahrungen von CEOO voraussichtlich in den jeweils nächsten sechs Wochen anfallenden Beträge im Voraus. Weitere Rechnungen folgen entsprechend, wenn ein baldiger Verbrauch des Kontos absehbar oder ein solcher bereits eingetreten ist.
(b) Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(c) Eine Aufrechnung steht dem Programm-Betreiber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von CEOO anerkannt sind.
(d) Bei Verzug wird das Partnerprogramm des Programm-Betreibers bis zur vollständigen Zahlung storniert.
(e) CEOO erhält eine Provision in Höhe von 30 % des vom Programm-Betreiber an die Partner gezahlten Bruttobetrags. Soweit Klicks gemäß Nr. 6 dieses Vertrages nicht gewertet werden, ist für diese auch keine Provision zu zahlen.
9. Auszahlung
(a) Die Auszahlung des um die Provision verminderten Zahlungsbetrages des Programm- Betreibers an den jeweiligen Partner erfolgt monatlich zum Ende des jeweiligen Folgemonats per Überweisung.
(b) Die Auszahlung erfolgt im Falle der Umsatzsteuerpflicht des Partners zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Partner ist verpflichtet, CEOO über eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht unverzüglich zu informieren. Der Partner hat seine Umsatzsteuerpflicht im Vorhinein nachzuweisen. Ein nachträglicher Aufschlag der Umsatzsteuer ist nicht möglich.
(c) Sofern das Monatsguthaben € 10 nicht überschreitet, findet die Auszahlung zusammen mit der Auszahlung des Folgemonats statt. Eine Verzinsung findet nicht statt. Bei Kündigung durch den Partner verfällt das Guthaben, soweit es € 10 nicht überschreitet, zugunsten von CEOO.
(d) CEOO steht gegenüber den Partnern nicht für die Leistungsfähigkeit und -willigkeit der Programm-Betreiber ein. Vom Programm-Betreiber nicht gezahlte Vergütungen können nicht ausbezahlt werden. In diesem Fall tritt CEOO die Forderung gegen den Programm-Betreiber in Höhe des Anspruchs des Partners an den Partner ab.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich oder in Textform bei CEOO zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind CEOO unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
11. Kündigung
(a) Der Vertrag kann jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden.
(b) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen zu beeinflussen, berechtigt CEOO zur fristlosen Kündigung. Dies gilt insbesondere bei massenhaften Eigenklicks, bei der Verwendung irrführender Links oder rechtswidriger Inhalte, Spam, Manipulation oder Nichtinstallation der Erfassungs-Codes oder falschen Angaben.
(c) Weitergehende Schadensersatzansprüche, die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gem. Nr. 7 dieses Vertrages sowie die Stellung eines Strafantrages bleiben im Einzelfall vorbehalten.
(d) Der Programm-Betreiber ist verpflichtet, im Falle der Vertragsbeendigung den Tracking Code mit Ablauf der Vertragszeit von seiner Website zu entfernen. Im Falle der Nichtentfernung wird eine Bearbeitungsgebühr je Code und Tag zzgl. USt. fällig.
12. Technische Mängel
(a) CEOO gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 97 % im Monatsmittel. Innerhalb dieser Zeit ist die Abrechnung gewährleistet.
(b) CEOO ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.
(c) CEOO haftet nicht für die Erreichbarkeit von Programm-Betreiber-Sites. Ist eine Programm- Betreiber-Site dauerhaft nicht erreichbar, hat der Programm-Betreiber CEOO darauf hinzuweisen.
13. Unzulässige Inhalte
(a) Teilnehmer, die Websites mit rechtswidrigen Inhalten betreiben, dürfen nicht am Partnernetzwerk teilnehmen. Rechtswidrige Inhalte sind insbesondere solche, die gegen das Straf- , Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Unzulässig sind des Weiteren das Versenden unverlangter e-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Links und die Angabe falscher e- Mail-Adressen, Namen oder Daten.
(b) CEOO überprüft nicht die Inhalte der Partner und Programm-Betreibersites und ist für diese nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat CEOO von allen Schäden, die CEOO durch eine Verletzung der Pflichten aus Abs. 1 entstehen, freizuhalten.
(c) CEOO ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
14. Allgemeine Haftungsbegrenzung
(a) Schadensersatzansprüche gegen CEOO sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
(b) Die Teilnehmer sind zur regelmäßigen Datensicherung und zu Maßnahmen zur IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik verpflichtet.
15. Textform
Erklärungen gegenüber CEOO sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform (e-Mail, Fax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
16. Datenschutz
(a) Die Daten der Teilnehmer werden von CEOO zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogrammnetzwerks gespeichert.
(b) Sämtliche Teilnehmer und speziell Partner des Affiliate-Netzwerkes verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Gesetzes- und Rechtsvorschriften, speziell solcher des Verbraucherschutzes, Datenschutzes und des geltenden Wettbewerbsrechtes.
(c) Im Falle einer Inanspruchnahme des Affiliate-Netzwerk-Betreibers durch Dritte wegen Rechtsverstößen durch die Teilnehmer/Werbepartner wird der für den Rechtsverstoß unmittelbar verantwortlich handelnde Teilnehmer/Werbepartner den Affiliate-Netzwerk-Betreibern von Ansprüchen Dritter, insbesondere auf Zahlung von Schadenersatz und Kosten der Rechtsverfolgung, freihalten. Der Teilnehmer/Werbepartner verpflichtet sich insoweit unbedingt, unwiderruflich gegenüber dem Affiliate-Netzwerk-Betreiber diesen auf erstes Anfordern von jedweden Nachteilen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, freizuhalten, die sich für den Affiliate-Netzwerk Betreiber daraus ergeben, dass der Teilnehmer/Werbepartner seine ihm aus den vertraglichen und den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus jenen des Verbraucherschutz- und Datenschutzrechtes obliegenden Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
(d) Die Pflichten aus den Absätzen b. und c. dieser Regelung, insbesondere die Pflicht zur Freihaltung des Affiliate-Netzwerk-Betreibers und zur Leistung eines Schadensersatzes treffen den Teilnehmer/Werbepartner auch im Hinblick auf Handlungen Dritter, derer er sich zur Erbringung seiner Leistung bedient. Der Teilnehmer/Werbepartner hat die von ihm im Rahmen seiner Tätigkeit eingesetzten Dritten (Nachunternehmer, Subunternehmer o. ä.) zudem auf die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Normen und Rechtsvorschriften ausdrücklich zu verpflichten.“
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Glarus, Schweiz. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Schweizer Recht.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.